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- Zweirädrige Kleinkrafträder:
max. 45 km/h und max. 50 cm³ bzw. Elektromotor max. 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
max. 45 km/h und max. 50 cm³
- Krafträder
max. 45 km/h und max. 50 cm³
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