KFZ (außer KI, AM, A1, A2, A):
zulässiges Gesamtgewicht (zGG) max. 3500 kg, zur Beförderung von max. 8 Pers. ausgelegt und gebaut
Anhänger bis 750 kg zGG erlaubt, bei Anhängern > 750 kg darf zGG der Kombination 3500 kg nicht überschreiten
B96 möglich